Worum es geht
Die europäische KI-Verordnung — Verordnung (EU) 2024/1689, meist „EU AI Act" genannt — ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird stufenweise anwendbar. Für Bestattungshäuser ist eine Stufe entscheidend: Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50. Kurz gefasst: Menschen dürfen nicht im Unklaren darüber gelassen werden, dass sie mit einer KI sprechen oder schreiben.
Für die meisten Betriebe ist das keine Revolution, sondern eine Formalisierung von Anstand: Wer eine Telefon-KI oder ein Chat-Widget einsetzt, muss das offenlegen — und zwar dort, wo das Gespräch stattfindet.
Wen die Pflicht trifft
Art. 50 richtet sich in erster Linie an die Anbieter von KI-Systemen: Sie müssen ihre Systeme so gestalten, dass die betroffene Person über die KI-Interaktion informiert wird — es sei denn, es ist aus den Umständen offensichtlich. Als Bestattungshaus sind Sie Betreiber: Sie wählen das System aus und setzen es gegenüber Ihren Familien ein. Praktisch heißt das: Sie müssen die Kennzeichnung nicht selbst programmieren, aber Sie sollten kein System einsetzen, das sie nicht mitbringt — gegenüber den Angehörigen stehen Sie für den Auftritt Ihres Hauses ein.
Erwähnenswert am Rande: Bereits seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der Verordnung von Betreibern ein Grundmaß an „KI-Kompetenz" im Team — eine kurze interne Einweisung, wie der Assistent funktioniert und wo seine Grenzen liegen, deckt das im Alltag sinnvoll ab.
Was konkret zu tun ist
- Telefon: Der Assistent nennt sich zu Gesprächsbeginn selbst als KI — als natürlicher Teil der Begrüßung, nicht als juristischer Bandwurmsatz.
- Website-Chat: Das Widget ist sichtbar als KI-Assistent gekennzeichnet, bevor die erste Nachricht getippt wird.
- Anbieter prüfen: Lassen Sie sich vor Vertragsschluss zeigen, wie Ansage und Kennzeichnung klingen und aussehen — nicht versprechen, sondern vorführen.
- Dokumentieren: Halten Sie kurz fest, welches System Sie einsetzen und wie die Kennzeichnung umgesetzt ist. Das genügt in aller Regel als Nachweis.
- Team einweisen: Jeder im Haus sollte in einem Satz erklären können, was der Assistent tut — und was nicht.
Wie AiSash das umsetzt
Bei AiSash ist die Kennzeichnung von Anfang an Teil des Produkts, nicht ein nachgerüsteter Schalter: Die Telefon-Ansage zu Gesprächsbeginn ist heute schon live, das Chat-Widget weist sich sichtbar als KI-Assistent aus, und auch diese Website trägt den Hinweis offen im Fußbereich. Warum wir Transparenz nicht als Bürde sehen: Eine KI, die sich vorstellt, nimmt dem Moment nichts — eine KI, die sich als Mensch ausgibt und auffliegt, zerstört genau das Vertrauen, von dem ein Bestattungshaus lebt. Mehr zum rechtlichen Gesamtbild steht auf unserer Sicherheitsseite und in der DSGVO-Checkliste.
Einordnung: Pflicht mit Nebenwirkung Vertrauen
Man kann Art. 50 als weitere Brüsseler Auflage lesen — oder als kostenlose Vertrauensmaßnahme. Familien, die nachts anrufen, haben ein feines Gespür dafür, ob mit ihnen ehrlich umgegangen wird. Ein Assistent, der sich klar vorstellt, ruhig zuhört und zuverlässig einen Rückruf organisiert, wirkt souveräner als jedes Band und ehrlicher als jede vorgetäuschte Menschlichkeit. Wie das in der Praxis klingt, hören Sie in unserer Hörprobe; was der Assistent insgesamt leistet, steht im großen Leitfaden.
Häufige Fragen
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für den Chat auf meiner Website?
Ja. Art. 50 erfasst jedes KI-System, das für die Interaktion mit Menschen bestimmt ist — Telefon-KI genauso wie das Chat-Widget. Der Hinweis muss dort stehen, wo die Interaktion stattfindet: im Widget selbst, nicht irgendwo im Kleingedruckten.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?
Nein. Die Information muss die Person spätestens bei der ersten Interaktion erreichen — am Telefon also zu Gesprächsbeginn als Ansage, im Chat sichtbar im Fenster. Ein vergrabener Satz in einem Rechtstext erfüllt den Zweck der Vorschrift nicht.
Muss ich mein KI-System anmelden oder zertifizieren lassen?
Für einen Chat- oder Telefonassistenten nach Art. 50 ist keine Anmeldung, Registrierung oder Zertifizierung vorgesehen — das betrifft nur Hochrisiko-Systeme (etwa in Medizin oder Personalauswahl). Ihre Pflicht als Betreiber ist Transparenz zum Zeitpunkt der Interaktion.
Was droht bei Verstößen gegen Art. 50?
Die KI-Verordnung sieht Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist; bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99). Realistischer als die Maximalbuße ist für ein Bestattungshaus aber der Vertrauensschaden, wenn eine KI sich als Mensch ausgibt.